Hitzewellen bedrohen zunehmend die Gesundheit unserer Kinder und vulnerablen Gruppen. Mit dieser Bürgeranregung fordern wir die Kommunen in NRW auf, Schulen und Kitas als sichere Kälteinseln auszubauen – inklusive Klimaanlagen, Begrünung und PV-Anlagen.
Hier finden Ihr das Blanko-Formular und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung einer Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW.
Das 📄 Blanko-Formular zum Ausfüllen für die Bürgeranregung könnt Ihr hier herunterladen:
📄Bürgeranregung_Hitzeschutz_blanko.odt
FAQ zur Bürgeranregung
1. Was muss ich ausfüllen?
- [KOMMUNE]: Ersetze diesen Platzhalter durch den Namen deiner Gemeinde oder Stadt (z. B. „Stadt Köln“ oder „Gemeinde Ascheberg“).
- [Name, Vorname, Kommune]: Trage deinen vollständigen Namen und deine Kommune ein.
2. Wer darf die Bürgeranregung einreichen?
Jede:r Bürger:in der Kommune hat das Recht, eine Anregung gemäß § 24 GO NRW einzureichen. Es ist keine Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Partei erforderlich.
3. Muss sich der Rat der Kommune damit befassen?
Ja. Gemäß § 24 Abs. 2 GO NRW ist der Rat der Kommune verpflichtet, sich innerhalb von 3 Monaten mit der Anregung zu befassen und eine Entscheidung zu treffen.
4. Was wird konkret gefordert?
Die Anregung fordert die Kommune auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Ausbau von Schulen und Kitas als Kälteinseln durch den Einbau von Klimaanlagen oder gleichwertigen Kühlsystemen.
- Öffnung dieser Kälteinseln im Katastrophenfall, um die Bevölkerung vor tödlichen Hitzewellen zu schützen.
- Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen und Außenanlagen, um eine kühlende Schattenwirkung zu schaffen.
- Installation von PV-Anlagen auf allen geeigneten städtischen Gebäuden, um den Strombedarf der Kühlsysteme klimaneutral zu decken.
5. Warum ist diese Anregung wichtig?
- Hitze tötet: In Köln starben während der letzten Hitzewelle 120 Menschen zusätzlich (Quelle: DWD, RKI).
- Kinder sind besonders gefährdet: Ab 26°C sinkt ihre Konzentrationsfähigkeit, ab 30°C wird es lebensgefährlich.
- Soziale Ungleichheit: Kinder aus prekären Verhältnissen haben zu Hause oft keine Kühlmöglichkeiten und sind daher auf Schulen und Kitas als sichere Orte angewiesen.
- Rechtliche Verpflichtung: Die Kommune ist gemäß § 1 Abs. 2 GO NRW zur Daseinsvorsorge verpflichtet – dazu gehört der Schutz vor tödlichen Hitzefolgen.
6. Was passiert nach der Einreichung?
- Die Kommune bestätigt schriftlich den Eingang der Anregung.
- Der Rat der Kommune befasst sich innerhalb von 3 Monaten mit der Anregung und entscheidet über das weitere Vorgehen.
- Du kannst nachfragen, wie der Stand der Bearbeitung ist.
7. Kann ich die Anregung gemeinsam mit anderen einreichen?
Ja. Du kannst die Anregung allein oder gemeinsam mit anderen Bürger:innen einreichen. Unterschriften von weiteren Unterstützer:innen können die Anregung stärken.
8. Wo kann ich die Anregung einreichen?
- Per Post oder persönlich bei der Gemeindeverwaltung oder dem Bürgerbüro deiner Kommune.
- Per E-Mail, falls deine Kommune dies ermöglicht (z. B. an die offizielle E-Mail-Adresse der Verwaltung).
9. Brauche ich Belege oder Quellen für die Begründung?
Nein, aber du kannst optional lokale Daten (z. B. Hitzetage in deiner Kommune) oder Studien zur Hitzeproblematik beifügen, um die Anregung zu untermauern.
10. Kann ich die Anregung anpassen?
Ja. Du kannst den Text ergänzen oder anpassen, z. B. mit:
- Lokalen Daten (z. B. Hitzetage oder Übersterblichkeit in deiner Kommune).
- Beispielen aus deiner Region (z. B. bestehende Initiativen oder Projekte).
- Weiteren Forderungen (z. B. spezifische Maßnahmen für soziale Brennpunkte).
11. Was kann ich tun, um die Anregung bekannt zu machen?
- Lokale Medien kontaktieren (z. B. Zeitungen, Radio, Online-Portale).
- In sozialen Netzwerken teilen (z. B. Facebook, Twitter, Nextdoor).
- Unterschriften sammeln und die Anregung gemeinsam mit anderen Bürger:innen einreichen.
